Richtlinien und Bedingungen

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Für welche Anwendungen gelten diese Richtlinien?
Jegliche Buchung bei WAYNABOX unterliegt den vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen, die hier frei veröffentlicht werden, damit jeder KUNDE (ob er nun Nutzer der Dienstleistung ist oder nicht) den Kauf und die spezifischen Bedingungen kennen und überprüfen kann.

Die ALLGEMEINEN BEDINGUNGEN regeln die vertraglichen Bestimmungen für die Erbringung der DIENSTLEISTUNGEN durch WAYNABOX und gegebenenfalls die vom KUNDEN an WAYNABOX zu zahlende Gegenleistung für die Nutzung bestimmter DIENSTLEISTUNGEN. Die Erbringung der DIENSTLEISTUNGEN erfolgt durch den Erwerb, die Bereitstellung, Organisation, Nutzung und Verwaltung der erforderlichen technischen, personellen und betrieblichen Ressourcen durch WAYNABOX und stets als Gegenleistung zu den jeweils geltenden Preisen, sofern es sich um kostenpflichtige DIENSTLEISTUNGEN handelt. Das bloße Surfen auf der Website https://waynabox.com/de gilt nicht als DIENSTLEISTUNG.

WAYNABOX achtet besonders auf den Schutz der Reisenden in den in diesen ALLGEMEINEN BEDINGUNGEN sowie in den rechtlichen Hinweisen und der DATENSCHUTZERKLÄRUNG dargelegten Bestimmungen.
Können sich diese Regeln oder die Produkte und Website von Waynabox ändern?
Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Pauschalreisen enthaltenen Informationen sowie die im vorvertraglichen Stadium bereitgestellten Informationen sind allgemeiner Natur. Es sind keine wesentlichen Änderungen des Inhalts zu erwarten und sie werden ausschließlich unter den in den Besonderen Bedingungen und in bestimmten gesetzlich festgelegten Fällen beschriebenen Bedingungen geändert.

WAYNABOX verpflichtet sich, dem Reisenden eine Kopie des Pauschalreisevertrags, der von den Parteien abgeschlossen wird, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach dessen Abschluss auszuhändigen. Bestandteil des Pauschalreisevertrags sind alle Bedingungen, die die gebuchte Pauschalreise regeln, insbesondere die in diesem Text aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die vorvertraglichen Bedingungen sowie die zwischen der Agentur und dem Reisenden vereinbarten Besonderen Bedingungen.
Definitionen
Pauschalreise: Eine Reise, bei der mindestens zwei Reiseleistungen für denselben Urlaub oder dieselbe Reise kombiniert werden, unabhängig davon, ob sie vom Reisenden verlangt wurden, sofern die Kombination in einem einzigen Vertrag abgeschlossen wird. Ebenfalls als Pauschalreise gilt jede Kombination, die, auch wenn sie in mehreren Verträgen abgeschlossen wurde:

In einem unserer Verkaufsstellen abgeschlossen wurde.

Die Kombination der Reiseleistungen ausgewählt wurde, bevor der Reisende der Zahlung zustimmt.

Von WAYNABOX oder gegebenenfalls dem Einzelhändler zu einem Pauschalpreis angeboten, verkauft oder in Rechnung gestellt wurde.

Von WAYNABOX oder gegebenenfalls dem Einzelhändler als „Pauschalreise“ beworben wurde.

Die Verträge dem Reisenden ermöglichen, aus einer Auswahl verschiedener Reiseleistungen zu wählen.

Außerdem gelten als Pauschalreisen auch die Verträge, die über https://waynabox.com/de (durch einen verbundenen Online-Buchungsprozess) abgeschlossen werden, bei dem der Reisende einen einzigen Vertrag mit WAYNABOX abschließt, aber mehrere Verträge mit den jeweiligen Dienstleistern spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Bestätigung der letzten Buchung.

Ebenfalls als Pauschalreise gilt die Kombination einer Reiseleistung (Beförderung, Unterkunft oder Fahrzeugvermietung) mit mindestens einer weiteren touristischen Leistung, sofern:

Die touristischen Leistungen mindestens 25 % des Gesamtwerts der Kombination ausmachen und als wesentlicher Bestandteil der Kombination beworben werden; oder

Die touristischen Leistungen erst nach Beginn der Erbringung einer der Reiseleistungen (Beförderung, Unterkunft oder Fahrzeugvermietung) gebucht wurden.

Reiseleistung: Hierzu zählen die Beförderung von Personen, die Unterkunft (sofern nicht integraler Bestandteil der Beförderung und nicht zu Wohnzwecken dient), die Vermietung von Personenkraftwagen (gemäß Königlichem Dekret 750/2010 vom 4. Juni) und andere touristische Dienstleistungen, die nicht Bestandteil einer der vorgenannten Reiseleistungen sind.

Vertrag über eine Pauschalreise: Ein Vertrag, der entweder als ein einziger Vertrag für die gesamte Reise oder als mehrere Verträge für die einzelnen Reiseleistungen einer Pauschalreise abgeschlossen wird.

Beginn der Pauschalreise: Der Tag, an dem die in dem Vertrag enthaltenen Reiseleistungen beginnen.

Rückführung: Rückreise des Reisenden zum Ausgangsort oder an einen anderen von den Vertragsparteien vereinbarten Ort.

Nichtübereinstimmung: Nicht- oder Schlechterfüllung der im Rahmen einer Pauschalreise vereinbarten Reiseleistungen.

Reisender: Jede Person, die beabsichtigt, einen Vertrag abzuschließen, oder aufgrund eines Vertrags zum Reisen berechtigt ist, wobei der Vertragspartner volljährig sein muss.

Unternehmer: Eine Person, die Reisende persönlich oder online betreut, sei es als Veranstalter, Einzelhändler, Vermittler von Reiseleistungen oder als Anbieter von Reiseleistungen.

Veranstalter: Ein Unternehmer, der Pauschalreisen kombiniert und verkauft oder in Zusammenarbeit mit einem anderen Unternehmer anbietet, wie z.B. WAYNABOX.

Einzelhändler: Ein Unternehmer, der Pauschalreisen, die von einem Veranstalter erstellt wurden, verkauft oder anbietet.

Nichtübereinstimmung: Nicht- oder Schlechterfüllung der im Rahmen eines Pauschalreisevertrags vereinbarten Reiseleistungen.

Minderjähriger: Jede Person unter achtzehn Jahren.

Unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände: Situationen, die außerhalb der Kontrolle der Partei liegen, die sich darauf beruft, und deren Folgen auch bei Ergreifen aller angemessenen Maßnahmen nicht hätten vermieden werden können.

Verkaufsstelle: Jede stationäre oder mobile Einzelhandelsverkaufsstelle, eine Einzelhandelswebsite oder ein ähnliches Online-Verkaufssystem, selbst wenn diese Plattformen dem Reisenden als einheitliche Plattform erscheinen, einschließlich telefonischer Verkaufsdienste.

Betriebsstätte: Zugang zu und Ausübung einer selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit, einschließlich Gründung und Leitung von Unternehmen, insbesondere Gesellschaften, auf unbestimmte Dauer unter den Bedingungen der geltenden Gesetzgebung, insbesondere über eine feste Infrastruktur.

Vorvertragliche Informationen: Informationen, die WAYNABOX oder gegebenenfalls der Einzelhändler dem Reisenden vor Abschluss eines Vertrags oder einer verbindlichen Angebotsannahme bereitzustellen hat.
Assistenz
Der Reisende kann Nachrichten, Anfragen oder Beschwerden im Zusammenhang mit der Durchführung der Pauschalreise entweder direkt an WAYNABOX oder über den Einzelhändler, bei dem sie gebucht wurde, übermitteln. Der Einzelhändler leitet diese Nachrichten, Anfragen oder Beschwerden unverzüglich an WAYNABOX weiter. Für die Einhaltung von Fristen oder Verjährungsfristen gilt der Erhalt der Nachricht, Anfrage oder Beschwerde durch den Einzelhändler als Erhalt durch WAYNABOX.

WAYNABOX und der Einzelhändler müssen dem Reisenden in Schwierigkeiten unverzüglich und angemessen Hilfe leisten, insbesondere bei unvermeidbaren und außergewöhnlichen Umständen, insbesondere durch:

Bereitstellung geeigneter Informationen über Gesundheitsdienste, lokale Behörden und konsularische Unterstützung;

Hilfe für den Reisenden bei der Herstellung von Fernkommunikation; und

Hilfe bei der Suche nach alternativen Reisemöglichkeiten.

WAYNABOX und gegebenenfalls der Einzelhändler können für diese Hilfe eine angemessene Gebühr verlangen, wenn die Schwierigkeiten vom Reisenden vorsätzlich oder fahrlässig verursacht wurden. Diese Gebühr darf in keinem Fall die tatsächlich entstandenen Kosten von WAYNABOX oder dem Einzelhändler überschreiten.

Falls die Rückreise des Reisenden aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände nicht wie im Vertrag vereinbart erfolgen kann, übernimmt WAYNABOX oder gegebenenfalls der Einzelhändler die Kosten für eine erforderliche Unterkunft, nach Möglichkeit in gleichwertiger Kategorie, für höchstens drei Nächte. Darüber hinausgehende Kosten trägt der Reisende.
Auflösung des Pauschalreisevertrags durch den Reisenden
Der Reisende kann den Vertrag jederzeit, jedoch stets vor Beginn der Pauschalreise, gegen eine von WAYNABOX oder gegebenenfalls dem Einzelhändler festgelegte Stornogebühr kündigen.

Die Buchungen der WAYNABOX-Pakete sind nicht erstattungsfähig; der Vertrag über die Pauschalreise kann daher in keinem Fall gekündigt oder geändert werden, um eine vollständige Rückerstattung zu erhalten.

Sofern keine spezifische Stornogebühr im Vertrag festgelegt ist, entspricht die Stornogebühr dem Preis der Pauschalreise abzüglich der eingesparten Kosten und der aus der alternativen Nutzung der Reisedienstleistungen erzielten Einnahmen.

Wenn die stornierten und gebuchten Dienstleistungen, die Teil der Pauschalreise sind, besonderen wirtschaftlichen Vertragsbedingungen unterliegen, richten sich die Stornogebühren für den Rücktritt nach den Bedingungen des jeweiligen Dienstleisters.

Wenn der Reisende infolge von Änderungen der Vertragsbedingungen die Ersatzreise nicht akzeptiert, erstattet WAYNABOX dem Reisenden die bereits gezahlten Beträge ohne Stornogebühr innerhalb von maximal vierzehn Kalendertagen ab dem Datum der Vertragsauflösung.

Folgende Reisende haben das Recht, den Vertrag zu kündigen und eine vollständige Rückerstattung des Preises der Pauschalreise zu erhalten:
  • Reisende, für deren gebuchte Reisen am Reiseziel oder in dessen Nähe unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände eintreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung der Passagiere zum Reiseziel erheblich beeinträchtigen.
  • Wenn wesentliche Bestandteile der Pauschalreise, außer dem Preis, erheblich geändert werden.
  • Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Reise vor Reisebeginn storniert; in diesem Fall hat der Reisende zusätzlich Anspruch auf eine Entschädigung.
  • Bei Nichterbringung von Dienstleistungen, die die Durchführung der Pauschalreise wesentlich beeinträchtigen und wenn WAYNABOX oder gegebenenfalls der Einzelhändler das Problem nicht beheben können.
  • Wenn außergewöhnliche Umstände eintreten, wie z. B. schwerwiegende Sicherheitsprobleme, die sich auf die Reise auswirken können; in diesen Fällen fallen für den Reisenden keine Stornogebühren an.


Reisende haben Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadensersatz bei Nichterbringung oder mangelhafter Erbringung der Reisedienstleistungen.

Widerrufsrecht: Bei Pauschalreisen besteht kein Widerrufsrecht. Reisende, die eine Pauschalreise außerhalb der Geschäftsräume buchen (nicht zu verwechseln mit Fernabsatzverträgen), haben jedoch eine Frist von vierzehn Tagen, um ihr Widerrufsrecht gegenüber WAYNABOX auszuüben.

Als außerhalb der Geschäftsräume abgeschlossene Verträge gelten:
  • Verträge, die im Beisein des Unternehmers und des Reisenden und Verbrauchers an einem anderen Ort als den Geschäftsräumen des Unternehmers abgeschlossen werden.
  • Verträge, bei denen der Reisende und Verbraucher ein Angebot unter denselben Bedingungen wie im vorstehenden Fall erhalten hat.
  • Verträge, die in den Geschäftsräumen des Unternehmers oder unter Verwendung eines Fernkommunikationsmittels unmittelbar nach persönlichem und individuellem Kontakt mit dem Reisenden und Verbraucher an einem anderen Ort als den Geschäftsräumen des Unternehmers abgeschlossen werden.
  • Verträge, die während eines vom Unternehmer organisierten Ausflugs zum Zweck der Verkaufsförderung und des Verkaufs von Produkten oder Dienstleistungen an den Reisenden und Verbraucher abgeschlossen werden.
Auflösung des Vertrags durch den Veranstalter oder Einzelhändler
WAYNABOX oder gegebenenfalls der Einzelhändler können den Vertrag über die Pauschalreise kündigen und dem Reisenden sämtliche bereits geleisteten Zahlungen erstatten, ohne jedoch für weitere Entschädigungen haftbar zu sein, sofern die im Königlichen Gesetzesdekret 1/2007 vom 16. November festgelegten gesetzlichen Bedingungen erfüllt sind.
Haftung für Buchungsfehler
WAYNABOX haftet für Fehler aufgrund technischer Mängel im Buchungssystem, die ihm zuzurechnen sind, sowie für Fehler, die während des Buchungsvorgangs begangen werden, wenn das Unternehmen die Buchung einer Pauschalreise übernommen hat.

WAYNABOX haftet nicht für Buchungsfehler, die dem Reisenden zuzuschreiben sind oder die durch unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände verursacht wurden.
Ausführung des Pauschalreisevertrags
WAYNABOX und die Einzelhändler für Pauschalreisen haften gegenüber dem Reisenden für die ordnungsgemäße Erfüllung der im Vertrag enthaltenen Reisedienstleistungen im Rahmen ihrer jeweiligen Verantwortungsbereiche für die Organisation der Pauschalreise, unabhängig davon, ob diese Leistungen von ihnen selbst oder von anderen Anbietern erbracht werden.

Ungeachtet dessen kann der Reisende bei Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung der in der Pauschalreise enthaltenen Leistungen seine Ansprüche sowohl gegenüber WAYNABOX als auch gegenüber den Einzelhändlern geltend machen. Diese sind verpflichtet, über die bestehende Haftungsregelung zu informieren, die Beschwerde direkt oder durch Weiterleitung an die zuständige Stelle zu bearbeiten und den Reisenden über deren Verlauf zu informieren, auch wenn dies außerhalb ihres eigenen Verantwortungsbereichs liegt.

Derjenige, der gegenüber dem Reisenden haftet, hat ein Rückgriffsrecht gegenüber dem Unternehmer, der für die Nichterfüllung oder mangelhafte Erfüllung des Vertrags im Rahmen seines jeweiligen Verantwortungsbereichs für die Pauschalreise verantwortlich ist.

Wenn WAYNABOX oder ein Einzelhändler im Rahmen ihres jeweiligen Verantwortungsbereichs eine Entschädigung zahlt, eine Preisminderung gewährt oder andere gesetzlich vorgeschriebene Verpflichtungen erfüllt, können sie Schadensersatz von Dritten verlangen, die zu dem Ereignis beigetragen haben, das zur Entschädigung, Preisminderung oder Erfüllung anderer Verpflichtungen geführt hat.

Der Reisende muss WAYNABOX oder gegebenenfalls dem Einzelhändler unverzüglich über jede während der Ausführung einer im Vertrag enthaltenen Reisedienstleistung festgestellte Vertragswidrigkeit informieren.

Wenn eine der im Vertrag enthaltenen Reisedienstleistungen nicht vertragsgemäß erbracht wird, müssen WAYNABOX und gegebenenfalls der Einzelhändler die Vertragswidrigkeit beheben, es sei denn, dies ist unmöglich oder mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden, wobei die Schwere der Vertragswidrigkeit und der Wert der betroffenen Reisedienstleistungen zu berücksichtigen sind. Wird die Vertragswidrigkeit gemäß diesem Absatz nicht behoben, so gilt eine Preisminderung und gegebenenfalls ein Schadensersatz.

Unbeschadet der im vorstehenden Absatz vorgesehenen Ausnahmen kann der Reisende, wenn WAYNABOX oder der Einzelhändler die Vertragswidrigkeit nicht innerhalb einer vom Reisenden gesetzten angemessenen Frist beheben, die Behebung selbst vornehmen und die Erstattung der hierfür notwendigen Aufwendungen verlangen. Eine Fristsetzung ist nicht erforderlich, wenn WAYNABOX oder gegebenenfalls der Einzelhändler sich weigern, die Vertragswidrigkeit zu beheben oder wenn eine sofortige Lösung erforderlich ist.

Wenn ein wesentlicher Teil der Reisedienstleistungen nicht wie im Vertrag vereinbart erbracht werden kann, bietet WAYNABOX oder gegebenenfalls der Einzelhändler dem Reisenden ohne zusätzliche Kosten geeignete alternative Lösungen an, die nach Möglichkeit von gleichwertiger oder höherer Qualität sind, auch wenn die Rückreise des Reisenden nicht wie vereinbart durchgeführt werden kann.

Wenn die vorgeschlagenen Alternativen zu einer Pauschalreise von geringerer Qualität führen, gewährt WAYNABOX oder gegebenenfalls der Einzelhändler dem Reisenden eine angemessene Preisminderung.

Der Reisende kann die vorgeschlagenen Alternativen nur ablehnen, wenn sie mit dem im Pauschalreisevertrag vereinbarten Angebot nicht vergleichbar sind oder wenn die gewährte Preisminderung unangemessen ist.

Wenn eine Vertragswidrigkeit die Durchführung der Reise wesentlich beeinträchtigt und WAYNABOX oder gegebenenfalls der Einzelhändler diese nicht innerhalb einer vom Reisenden gesetzten angemessenen Frist beheben, kann der Reisende den Vertrag ohne Zahlung einer Stornogebühr kündigen und gegebenenfalls eine Preisminderung sowie Schadensersatz verlangen.

Wenn die Pauschalreise die Beförderung von Fahrgästen umfasst, sorgt WAYNABOX oder gegebenenfalls der Einzelhändler in den in den beiden vorhergehenden Absätzen genannten Fällen dafür, dass der Reisende unverzüglich und ohne zusätzliche Kosten mit einem gleichwertigen Beförderungsmittel zurückgeführt wird.

Wenn eine Rückführung des Reisenden wie im Vertrag vereinbart aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände nicht möglich ist, übernimmt WAYNABOX oder gegebenenfalls der Einzelhändler die Kosten für die notwendige Unterbringung, sofern möglich in einer gleichwertigen Kategorie, für maximal drei Nächte pro Reisenden. Wenn die geltende EU-Verordnung über die Fahrgastrechte für die jeweilige Rückreisemodalität längere Fristen vorsieht, gelten diese Fristen.

Die vorgenannte Kostenbegrenzung gilt nicht für Personen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität gemäß Artikel 2 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 über die Rechte von behinderten Personen und Personen mit eingeschränkter Mobilität im Luftverkehr, noch für deren Begleitpersonen, Schwangere, unbegleitete Minderjährige sowie Personen, die besondere medizinische Betreuung benötigen, sofern deren besondere Bedürfnisse WAYNABOX oder gegebenenfalls dem Einzelhändler mindestens 48 Stunden vor Beginn der Reise mitgeteilt wurden. WAYNABOX und der Einzelhändler können sich im Hinblick auf die Haftungsbeschränkung nicht auf unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände berufen, wenn der Beförderer sich gemäß den geltenden EU-Vorschriften nicht auf solche Umstände berufen kann.
Schutz personenbezogener Daten
In Übereinstimmung mit dem spanischen Organgesetz 3/2018 vom 5. Dezember über den Schutz personenbezogener Daten und die Gewährleistung digitaler Rechte sowie mit der Europäischen Verordnung 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr verpflichten sich die Agentur und der Reisende, die geltenden Vorschriften in diesem Bereich einzuhalten.

Falls ein Vertrag mit WAYNABOX abgeschlossen wird, werden die Informationen zum Datenschutz dem Reisenden zum gesetzlich vorgesehenen Zeitpunkt von WAYNABOX zur Verfügung gestellt. Ebenso können Sie unsere Datenschutz- und Datenverarbeitungspolitik unter https://waynabox.com/es/terminos-y-condiciones einsehen.
Verjährung von Ansprüchen
Ansprüche aus den in dem Gesetz anerkannten Rechten verjähren nach Ablauf von zwei (2) Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt am Tag des Vertragsschlusses.
Anwendbare Gerichtsbarkeit
Die Parteien, die unter diesen allgemeinen Vertragsbedingungen einen Vertrag abschließen, unterwerfen sich den Gerichten am Wohnsitz des Reisenden oder am Sitz des Unternehmers, nach Wahl des Reisenden, zur Beilegung von Streitigkeiten oder Ansprüchen im Zusammenhang mit der Auslegung oder Ausführung des Pauschalreisevertrags und dieser allgemeinen Bedingungen.