PAUSCHALREISEVERTRAG

Gemäß den Bestimmungen des Königlichen Gesetzesdekrets 1/2007 vom 16. November in der Fassung des Königlichen Gesetzesdekrets 23/2018 vom 21. Dezember zur Umsetzung der Richtlinie über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen sowie der in Gesetz 4/2022 vom 25. Februar über den Schutz von Verbrauchern und Nutzern in Situationen sozialer und wirtschaftlicher Verwundbarkeit genehmigten Änderungen in Bezug auf Haftung und weitere Aspekte wird der vorliegende Vertrag geschlossen zwischen:

Einerseits WAYNA AERO, S.L. (WAYNABOX), mit Sitz in Plaça Reial, 18, P. 2, 08002, Barcelona, mit der Steuernummer CIF B98649247, Telefon +34 688 862 945 und E-Mail hola@waynabox.com, als veranstaltendes Reisebüro. Der Reisende kann WAYNABOX am Reiseziel unter den angegebenen Kontaktdaten erreichen.

Und andererseits dem Hauptvertragspartner im eigenen Namen und in Vertretung der weiteren in der Buchung enthaltenen Personen.

Beide Parteien erklären einvernehmlich ihren Willen, eine Pauschalreise auf der Grundlage der folgenden Bedingungen und Bestimmungen zu vereinbaren.

Die Reiseteilnehmer, die Gesamtdauer der Reise, das Anfangs- und Enddatum der Reise, Klassifizierung und Kategorien, Aufenthaltsregelung und Zimmerart der Unterkunft, Transportmittel, Besichtigungen und / oder Ausflüge, Reisepreis, Gebühren, Bearbeitungs- und Stornokosten, mögliche Zusatzkosten, Versicherungen werden gemäß der Auswahl des Verbrauchers zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses festgelegt.

Die überwiegend verwendete Sprache bei der Erbringung der Leistungen am Reiseziel ist die Amtssprache des Ziellandes und, falls dies nicht möglich ist, Englisch oder Spanisch.

Die Reiseroute, das Reiseziel, der Abreiseort sowie die Uhrzeit für das Erscheinen und die Rückreise und die Unterkünfte werden aufgrund der Art der von WAYNABOX organisierten Reisen in dem Moment mitgeteilt, in dem der Verbraucher die Mitteilung zur „Bekanntgabe des Reiseziels“ erhält.

Ebenso ERKLÄRT DER REISENDE, dass ihm das Formular mit den vorvertraglichen Informationen zur Pauschalreise, das hier wiedergegeben wird, bekannt ist, ebenso wie die Bedingungen in Bezug auf Aufenthaltszeiträume, Daten, Anzahl der enthaltenen Übernachtungen, die Transportmittel, deren Eigenschaften und Kategorien, Abreise- und Rückreisedaten und -zeiten, die Dauer, die wesentlichen Merkmale, die vorgesehenen Mahlzeiten, Besichtigungen, Ausflüge oder andere enthaltene Leistungen, die Sprache der Leistung, der Handelsname, die vollständige Anschrift von WAYNABOX sowie die Telefonnummer und E-Mail-Adresse, der Gesamtpreis der Pauschalreise einschließlich aller Steuern und gegebenenfalls aller Provisionen, Zuschläge und sonstigen zusätzlichen Kosten sowie die Zahlungsmodalitäten und allgemeine Informationen zu Pass- und Visumerfordernissen, Gesundheitsformalitäten, Rücktrittsmöglichkeit mit Vertragsstrafe und der Möglichkeit, eine fakultative Reise-Rücktritts- und Beistandsversicherung abzuschließen, die etwaige Kosten in diesen Fällen, einschließlich Rückführungskosten im Falle von Unfall, Krankheit oder Tod, abdeckt, sowie die nach geltendem Datenschutzrecht erforderlichen Informationen über den Schutz personenbezogener Daten.

Er ERKLÄRT außerdem, dass ihm die für die gebuchte Reise geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die auf der Webseite https://waynabox.com/es aufgeführt sind und auf deren Grundlage er die der Pauschalreise entsprechenden Leistungen ausgewählt hat, zur Verfügung gestellt wurden, sich im Besitz des Reisenden befinden und integraler Bestandteil dieses Vertrags sind.

Die gebuchte Reise ist keine Gruppenreise. Ungeachtet dessen können einige Reiseleistungen (wie zum Beispiel Ausflüge, sofern sie vom Reisenden ausgewählt wurden) im Rahmen einer Gruppe erbracht werden.

Der Reisende wurde über die Notwendigkeit informiert, bestimmte Verwaltungsdokumente für die Einreise, den Aufenthalt und die Ausreise am Zielort sowie für die Durchreise mitzuführen, sowohl für Erwachsene als auch für Minderjährige (Dokumente, Visa und Genehmigungen), sowie gegebenenfalls über erforderliche Impfungen und die Verpflichtung, diese vor der Abreise einzuholen und mitzuführen.

Angesichts der offensichtlichen Unmöglichkeit, aktuelle Informationen über jeden einzelnen Staat und dessen Einreise-/Ausreise-/Transitbestimmungen zu erhalten, die aufgrund der jeweiligen staatlichen Souveränität zudem ohne vorherige Ankündigung geändert werden können, und zwar für jeden Reisenden mit unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten, vereinbaren die Parteien, dass sich der Reisende an das spanische Außenministerium und / oder die entsprechende Stelle des Landes seiner Staatsangehörigkeit und / oder an das Konsulat / die Botschaft des Ziel- und / oder Transitlandes wenden wird, um die erforderlichen Reisedokumente (Visa, Genehmigungen usw.) sowie die notwendigen Gesundheitsunterlagen zu prüfen und zu beschaffen.

Die persönlichen wie auch familiären Dokumente aller Passagiere (einschließlich Kinder) müssen gültig und in Ordnung sein, und der Reisende muss prüfen, ob Reisepass und / oder Visum oder Personalausweis den Vorschriften des zu besuchenden Landes entsprechen. Informieren Sie sich bei den entsprechenden Botschaften und Konsulaten sowohl über die Anforderungen als auch über die erforderlichen Bearbeitungszeiten. Die Beschaffung des Reisepasses oder sonstiger für die Einreise in jedes Land erforderlicher Unterlagen sowie der entsprechenden Visa und / oder Genehmigungen (z. B. ESTA, ETIAS, eTA usw.), einschließlich Transit durch Drittländer, erfolgt auf eigene Kosten.

Wird die Dokumentation von einer Behörde zurückgewiesen oder die Einreise in das Land verweigert, weil die erforderlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind oder die entsprechenden Unterlagen nicht vorliegen, gilt dies nicht als „Stornierung aufgrund höherer Gewalt“, und die Agentur haftet weder für zusätzliche Kosten noch erstattet sie den Reisepreis.

Minderjährige unter 18 Jahren müssen eine schriftliche, vor der zuständigen Behörde erteilte und von ihren Eltern oder Erziehungsberechtigten unterzeichnete Erlaubnis mitführen, da diese von einer Behörde verlangt werden kann. Minderjährige und Babys müssen einen Personalausweis oder Reisepass sowie gegebenenfalls weitere Dokumente (z. B. Visum) mitführen. Ebenso wird für den Fall, dass der Minderjährige nicht begleitet reist, die Telefonnummer des Hotels am Reiseziel bereitgestellt.

WAYNABOX hat den Reisenden nach etwaigen eingeschränkten Mobilitätsbedingungen und / oder Behinderungen und / oder besonderen Wünschen und / oder Bedürfnissen gefragt, die vor Vertragsabschluss zu bestätigen sind.

Der Reisende kann den Pauschalreisevertrag auf eine Person übertragen, die alle auf diesen Vertrag anwendbaren Bedingungen erfüllt; dies muss WAYNABOX jedoch vorab auf einem dauerhaften Datenträger und mindestens sieben Kalendertage vor Beginn der Pauschalreise mitgeteilt werden.

Der Übertragende des Vertrags und der Übernehmer haften gesamtschuldnerisch für den noch ausstehenden Betrag des vereinbarten Preises sowie für etwaige Provisionen, Zuschläge oder sonstige zusätzliche Kosten, die sich aus der Übertragung ergeben. WAYNABOX informiert den Übertragenden über die tatsächlichen Kosten der Übertragung.

WAYNABOX kann den Pauschalreisevertrag einseitig ändern, sofern die Änderungen unerheblich sind. Handelt es sich um eine wesentliche Änderung, kann der Reisende innerhalb von 3 Tagen ab Mitteilung dieses Umstands die vorgeschlagene Änderung annehmen oder den Vertrag ohne Vertragsstrafe kündigen. Nach Ablauf dieser Frist gilt, dass er die vorgenommene Änderung nicht akzeptiert.

Der Reisende kann den Vertrag jederzeit vor Beginn der Pauschalreise kündigen; in diesem Fall kann WAYNABOX die Zahlung einer angemessenen und gerechtfertigten Vertragsstrafe verlangen, wobei in den meisten Fällen die Kosten der Reiseleistungsanbieter ab dem Zeitpunkt ihrer Buchung 100 % betragen. WAYNABOX wird dem Reisenden auf Anfrage eine Begründung für die Höhe der Vertragsstrafe zur Verfügung stellen,

Ungeachtet des vorstehenden Absatzes hat der Reisende das Recht, den Vertrag vor Reisebeginn ohne Zahlung einer Vertragsstrafe zu kündigen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. In diesem Fall hat der Reisende Anspruch auf vollständige Erstattung aller geleisteten Zahlungen, jedoch nicht auf eine zusätzliche Entschädigung.

WAYNABOX kann den Vertrag kündigen und dem Reisenden alle von diesem geleisteten Zahlungen vollständig erstatten, ist jedoch nicht zu einer zusätzlichen Entschädigung verpflichtet, wenn WAYNABOX aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände nicht in der Lage ist, den Vertrag zu erfüllen, und dem Reisenden die Kündigung unverzüglich vor Beginn der Pauschalreise mitteilt.

Dem Reisenden steht kein Widerrufsrecht für den Pauschalreisevertrag zu; es gelten die Bestimmungen des Artikels 160.5 des Königlichen Gesetzesdekrets 1/2007.

WAYNABOX haftet als veranstaltendes Reisebüro gegenüber dem Reisenden für die ordnungsgemäße Erfüllung der im Vertrag enthaltenen Reiseleistungen entsprechend den Verpflichtungen, die in seinen Zuständigkeitsbereich für die Durchführung der Pauschalreise fallen, unabhängig davon, ob diese Leistungen von WAYNABOX selbst oder von anderen Leistungserbringern ausgeführt werden; dabei besteht ein Rückgriffsrecht gegenüber dem Unternehmer, dem die Nichterfüllung oder mangelhafte Erfüllung des Vertrags zuzurechnen ist.

Der Reisende kann Ansprüche wegen Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung der zur Pauschalreise gehörenden Leistungen an WAYNABOX richten. WAYNABOX ist verpflichtet, über die geltende Haftungsregelung zu informieren, die Beschwerde unmittelbar zu bearbeiten oder an die zuständige Stelle je nach Zuständigkeitsbereich weiterzuleiten sowie den Reisenden über deren Verlauf zu informieren, auch wenn diese außerhalb des eigenen Zuständigkeitsbereichs liegt.

WAYNABOX ist verpflichtet, dem Reisenden, wenn er sich in Schwierigkeiten befindet, gemäß Artikel 163.2 angemessene Hilfe unverzüglich zu leisten, unbeschadet des Rechts von WAYNABOX, für diese Hilfe einen angemessenen Zuschlag zu berechnen, wenn die Schwierigkeit vorsätzlich oder fahrlässig vom Reisenden verursacht wurde. In jedem Fall ist der Reisende verpflichtet, jede während der Durchführung der Pauschalreise festgestellte Vertragswidrigkeit gemäß Artikel 161.2 mitzuteilen. Ebenso übernimmt WAYNABOX im Falle unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände, wenn es unmöglich ist, die Rückreise des Reisenden wie im Vertrag vereinbart sicherzustellen, die Kosten der Unterbringung für einen Zeitraum von höchstens drei Nächten pro Reisendem gemäß den Bestimmungen des Artikels 161.7.

Der Reisende hat Anspruch auf eine angemessene Preisminderung für jeden Zeitraum, in dem eine Vertragswidrigkeit vorlag, es sei denn, WAYNABOX weist nach, dass die Vertragswidrigkeit dem Reisenden zuzurechnen ist. Der Reisende hat Anspruch auf eine angemessene Entschädigung von WAYNABOX für jeden Schaden oder Nachteil, den er infolge einer Vertragswidrigkeit erleidet. Der Reisende hat keinen Anspruch auf Schadensersatz, wenn WAYNABOX nachweist, dass die Vertragswidrigkeit: a) dem Reisenden zuzurechnen ist, b) einem Dritten zuzuschreiben ist, der nicht an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen beteiligt ist, und unvorhersehbar oder unvermeidbar war, oder c) auf unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist.

Soweit internationale Übereinkommen, die die Europäische Union binden, den Umfang oder die Bedingungen der Zahlung von Entschädigungen durch Leistungserbringer von Reiseleistungen, die in einer Pauschalreise enthalten sind, beschränken, gelten dieselben Beschränkungen auch für WAYNABOX. Dementsprechend ist die von WAYNABOX zu zahlende Entschädigung – sofern diese Beschränkung nicht für Personenschäden oder vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden gilt – auf das Dreifache des Gesamtpreises der Reise begrenzt.

Der Name des Garantiegebers im Falle der Insolvenz sowie für die Erfüllung des Pauschalreisevertrags ist OCCIDENTE GCO, S.A.U., mit Sitz in Calle Méndez Álvaro, 31, 28045 Madrid, Telefon 917838383 und E-Mail dac@occident.com; zuständige Behörde sind die Tourismusaufsichtsorgane der Generalitat de Catalunya. Die entsprechende Bescheinigung ist beigefügt.

Unabhängig vom Recht auf Unterstützung am Reiseziel und von der Verpflichtung des Reisenden, die mangelhafte Leistung / Vertragsverletzung am Reiseziel festzustellen, kann der Reisende die entsprechende Beschwerde schriftlich bei WAYNABOX einreichen, das innerhalb einer Frist von höchstens fünfzehn [IA1.1][IA1.2] Tagen mit der darüber getroffenen Entscheidung antworten wird.

Unabhängig vom Recht auf Unterstützung am Reiseziel und von der Verpflichtung des Reisenden, die mangelhafte Leistung / Vertragsverletzung am Reiseziel festzustellen, kann der Reisende die entsprechende Beschwerde schriftlich bei WAYNABOX einreichen, das innerhalb einer Frist von höchstens fünfzehn Tagen mit der darüber getroffenen Entscheidung antworten wird.

Jede Beschwerde wird von WAYNABOX so zügig wie möglich bearbeitet, wobei alle möglichen Nachforschungen zu den von den Reisenden mitgeteilten Vorfällen angestellt werden; die Reisenden werden über die Möglichkeit informiert, das entsprechende Beschwerdeformular einzureichen und / oder auf bestehende außergerichtliche Streitbeilegungsmechanismen zurückzugreifen.

Ansprüche aus den im Königlichen Gesetzesdekret 1/2007 in Bezug auf Pauschalreisen anerkannten Rechten verjähren nach zwei Jahren.

In Erfüllung der Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr sowie des Organgesetzes 3/2018 vom 5. Dezember zum Schutz personenbezogener Daten und zur Gewährleistung digitaler Rechte (LOPD-GDD) sowie gegebenenfalls der zum Zeitpunkt der Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten anwendbaren Vorschriften hat WAYNABOX Ihnen die grundlegenden Informationen über deren Verarbeitung zur Verfügung gestellt. Zusätzliche und ausführliche Informationen zum Datenschutz finden Sie unter https://waynabox.com/es/terminos-y-condiciones. Wir informieren Sie außerdem darüber, dass WAYNABOX der Verantwortliche für die Datenverarbeitung ist und Ihre Daten hauptsächlich zum Zweck der Bearbeitung Ihrer Anfrage auf Grundlage vorvertraglicher Maßnahmen zur Durchführung eines zukünftigen zwischen den Parteien geschlossenen Vertrags erhebt. Sie haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung, Löschung Ihrer Daten sowie auf Datenübertragbarkeit, wie in den zusätzlichen Informationen erläutert, durch Mitteilung an hola@waynabox.com. In jedem Fall können Sie insbesondere dann eine Beschwerde bei der spanischen Datenschutzbehörde einreichen, wenn Sie bei der Ausübung Ihrer Rechte keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben. Die Anschrift der Behörde lautet C/ Jorge Juan 6, 28001, Madrid, und ihre Webseite ist www.agpd.es.

Zum Nachweis ihres Einverständnisses stellt WAYNABOX dem Verbraucher dieses Dokument im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Barcelona zur Verfügung.

ANLAGE I - BESCHEINIGUNG

Gestützt auf die Bestimmungen des Artikels 155.2.c) des Königlichen Gesetzesdekrets 1/2007 vom 16. November, mit dem der überarbeitete Text des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz von Verbrauchern und Nutzern und anderer ergänzender Gesetze genehmigt wird,

WAYNA AERO, S.L. (WAYNABOX), mit Sitz in Plaça Reial, 18, P. 2, 08002, Barcelona, mit der Steuernummer CIF B98649247, Telefon +34 688 862 945 und E-Mail hola@waynabox.com,

BESCHEINIGT

dass eine Garantie zum Schutz vor Insolvenz mit OCCIDENTE GCO, S.A.U. abgeschlossen wurde, die in vollem Umfang gültig ist, und zwar in einem Betrag, der 5 % des jährlichen Geschäftsvolumens aus der Vermarktung oder Organisation von Pauschalreisen entspricht.

Sollten Leistungen aufgrund der Insolvenz von WAYNABOX verweigert werden, können sich die Reisenden an diese Einrichtung wenden, damit sie ihr Recht ausüben können, unmittelbar gegenüber der Person, die für die übernommene vertragliche Haftung garantiert, oder gegebenenfalls gegenüber der zuständigen Behörde, der Agencia Catalana de Turismo, Ansprüche geltend zu machen.

Zum Nachweis und für die entsprechenden Zwecke wird diese Bescheinigung in Barcelona am Datum ihres Versands ausgestellt.

ANLAGE II - FORMULAR

Standardinformationsformular für Pauschalreiseverträge

Die Ihnen angebotene Kombination von Reiseleistungen ist eine Pauschalreise im Sinne des überarbeiteten Textes des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz von Verbrauchern und Nutzern und anderer ergänzender Gesetze, genehmigt durch das Königliche Gesetzesdekret 1/2007 vom 16. November.

Ebenso stellt die vom Einzelhändler und Großhändler angebotene Reiseleistung eine Pauschalreise im Sinne des überarbeiteten Textes des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz von Verbrauchern und Nutzern und anderer ergänzender Gesetze, genehmigt durch das Königliche Gesetzesdekret 1/2007 vom 16. November, dar, wenn Sie vor Ablauf von vierundzwanzig Stunden nach Erhalt der von dem Großhändler gesendeten Buchungsbestätigung einen Vertrag mit dem Unternehmen schließen.

Daher genießen Sie alle Rechte, die im Rahmen der Europäischen Union für Pauschalreisen gelten. Das / die veranstaltende(n) / vermittelnde(n) Unternehmen ist / sind entsprechend den Verpflichtungen, die in seinen / ihren Zuständigkeitsbereich fallen, für die ordnungsgemäße Durchführung der Pauschalreise verantwortlich.

Außerdem ist / sind das / die veranstaltende(n) / vermittelnde(n) Unternehmen, wie gesetzlich vorgeschrieben, durch eine Garantie abgesichert, um Ihnen bereits geleistete Zahlungen zu erstatten und, wenn die Beförderung in der Reise enthalten ist, Ihre Rückführung im Fall einer Insolvenz sicherzustellen.

Wesentliche Rechte nach dem überarbeiteten Text des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz von Verbrauchern und Nutzern und anderer ergänzender Gesetze, genehmigt durch das Königliche Gesetzesdekret 1/2007 vom 16. November:

– Reisende erhalten vor Abschluss des Pauschalreisevertrags alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise.

– Es gibt stets mindestens einen Unternehmer, der für die ordnungsgemäße Durchführung aller im Vertrag enthaltenen Reiseleistungen verantwortlich ist.

– Den Reisenden wird eine Notrufnummer oder die Kontaktdaten einer Kontaktstelle zur Verfügung gestellt, über die sie den Veranstalter und gegebenenfalls den Vermittler erreichen können.

– Reisende können die Pauschalreise mit angemessener Vorankündigung und gegebenenfalls unter Zahlung zusätzlicher Kosten auf eine andere Person übertragen.

– Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten steigen (zum Beispiel die Kraftstoffpreise), und dies ausdrücklich im Vertrag vorgesehen ist, und in keinem Fall innerhalb der letzten zwanzig Tage vor Beginn der Pauschalreise. Übersteigt die Preiserhöhung acht Prozent des Preises der Pauschalreise, kann der Reisende den Vertrag beenden. Behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Preis zu erhöhen, hat der Reisende Anspruch auf eine Preisminderung, wenn die entsprechenden Kosten sinken.

– Reisende können den Vertrag ohne Zahlung einer Vertragsstrafe beenden und erhalten die vollständige Erstattung aller geleisteten Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Reise vor ihrem Beginn absagt, haben die Reisenden Anspruch auf Erstattung der geleisteten Zahlungen und gegebenenfalls auf Entschädigung.

– Unter außergewöhnlichen Umständen, zum Beispiel wenn am Reiseziel ernsthafte Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise beeinträchtigen können, können Reisende den Vertrag vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Vertragsstrafe beenden.

– Darüber hinaus können Reisende den Vertrag jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und gerechtfertigten Rücktrittsentschädigung beenden.

– Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile derselben nicht erbracht werden, sind dem Reisenden geeignete alternative Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Reisende können den Vertrag ohne Zahlung einer Vertragsstrafe beenden, wenn die Nichterbringung der Leistungen die Durchführung der Pauschalreise erheblich beeinträchtigt und der Veranstalter und gegebenenfalls der Vermittler das Problem nicht lösen können.

– Reisende haben außerdem Anspruch auf Preisminderung und / oder Schadensersatz bei Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäßer Erfüllung der Reiseleistungen.

– Der Veranstalter und der Vermittler müssen dem Reisenden Hilfe leisten, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.

– Wenn der Veranstalter oder der Vermittler insolvent wird, werden bereits geleistete Zahlungen erstattet. Tritt die Insolvenz des Veranstalters oder gegebenenfalls des Vermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und umfasst diese die Beförderung, wird die Rückführung der Reisenden gewährleistet. WAYNABOX hat bei OCCIDENTE GCO, S.A.U. eine Garantie zum Schutz vor Insolvenz abgeschlossen. Werden Leistungen aufgrund der Insolvenz von WAYNABOX verweigert, können sich die Reisenden an diese Einrichtung oder gegebenenfalls an die zuständige Behörde, die Agencia Catalana de Turismo, wenden.

Im Falle einer Abweichung hat https://waynabox.com/es/contrato-viaje-combinado Vorrang.